
Dreifacher Regulierungsdruck: Bundestag berät Mietrecht II, EU-Datenpflicht läuft, Hamburg verschärft FeWo-Regeln
Gleich drei regulatorische Entwicklungen laufen parallel: (1) Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 in erster Lesung das 'Mietrecht II' beraten, das Kurzzeitmietverträge (§ 549 BGB) auf maximal 6 Monate begrenzt – betrifft FeWo-Vermieter mit Mid-Term-Vermietung an Berufspendler oder Studenten. (2) Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung mit Datenmeldepflichten für Plattformen gilt seit 20. Mai 2026, Deutschland setzt sie über das KVDG um – Registrierungsnummern werden Pflicht. (3) Hamburg hat seine Zweckentfremdungsregeln per Bürgerschaftsbeschluss vom 6. Mai 2026 an die EU-Verordnung angepasst: Die bisherige Bagatellgrenze (50 % der Wohnfläche zeitlich unbegrenzt) wird abgeschafft, genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung ist künftig nur noch für maximal 8 Wochen pro Jahr erlaubt.
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1193282 | https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/mietrechtsreform-2026_84342_684280.html | https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/illegale-ferienwohnungen-nutzen-zweckentfremdungsverbote_260_348292.html


