
Achtung: Ab 1. September 2026 müssen Plattformen Belegungsdaten an Bundesnetzagentur melden – rückwirkend für Juli & August
Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (STRR) ist seit dem 20. Mai 2026 in Deutschland in Kraft. Die digitale Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur ging bereits am 1. Juli 2026 in den Wirkbetrieb. Ab dem 1. September 2026 – also in wenigen Tagen – müssen Plattformen wie Airbnb und Booking.com erstmals monatlich Belegungsdaten melden, und zwar rückwirkend für die Monate Juli und August. Ab Oktober 2026 sind zudem Stichprobenkontrollen der Gastgeberangaben geplant; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/artikel.html



