direkt-gebucht.deDirektbuchungen für Gastgeber
Eilmeldungen

Aktuelle Branchennews

Wichtige Aenderungen fuer Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen — OTA-Regelungen, Gesetzesaenderungen, Plattform-Updates.

EilmeldungFerienwohnungen22. Juli 2026

Dreifacher Regulierungsdruck: Bundestag berät Mietrecht II, EU-Datenpflicht läuft, Hamburg verschärft FeWo-Regeln

Gleich drei regulatorische Entwicklungen laufen parallel: (1) Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 in erster Lesung das 'Mietrecht II' beraten, das Kurzzeitmietverträge (§ 549 BGB) auf maximal 6 Monate begrenzt – betrifft FeWo-Vermieter mit Mid-Term-Vermietung an Berufspendler oder Studenten. (2) Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung mit Datenmeldepflichten für Plattformen gilt seit 20. Mai 2026, Deutschland setzt sie über das KVDG um – Registrierungsnummern werden Pflicht. (3) Hamburg hat seine Zweckentfremdungsregeln per Bürgerschaftsbeschluss vom 6. Mai 2026 an die EU-Verordnung angepasst: Die bisherige Bagatellgrenze (50 % der Wohnfläche zeitlich unbegrenzt) wird abgeschafft, genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung ist künftig nur noch für maximal 8 Wochen pro Jahr erlaubt.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1193282 | https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/mietrechtsreform-2026_84342_684280.html | https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/illegale-ferienwohnungen-nutzen-zweckentfremdungsverbote_260_348292.html

EilmeldungFerienwohnungen14. Juli 2026

Bundestag berät Mietrecht II: Kurzzeitvermietung auf 6 Monate gedeckelt – erste Lesung am 9. Juli 2026

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 in erster Lesung den Regierungsentwurf 'Mietrecht II' (21/6807) behandelt. Kernpunkt: Kurzzeitmietverträge nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollen künftig auf maximal 6 Monate begrenzt werden – bisher waren sie zeitlich unbegrenzt verlängerbar. Wer FeWo-Objekte auch im Mid-Term-Segment (Monteure, Pendler, Projektmitarbeiter) vermietet, muss seine Vertragsmodelle jetzt überprüfen – rein touristische Kurzzeitvermietung ist von der Reform hingegen nicht direkt betroffen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1193282

EilmeldungFerienwohnungen07. Juli 2026

Bundestag berät Gesetz zur Einschränkung von Kurzzeitvermietungen – erste Lesung am 9. Juli 2026

Der Bundestag behandelt am 9. Juli 2026 in erster Lesung einen Regierungsentwurf zur Reform des Mietrechts (Drucksache 21/6807), der Kurzzeitvermietungen erstmals bundesweit begrenzen soll: Die Ausnahme vom Mieterschutz ('vorübergehender Gebrauch') soll künftig nur noch für Mietverhältnisse bis zu sechs Monaten gelten – bislang gibt es keine klare bundesgesetzliche Obergrenze. Vermieter, die Wohnungen dauerhaft über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen vermieten und bisher die Lücke des 'vorübergehenden Gebrauchs' genutzt haben, müssen künftig mit Mieterschutzpflichten rechnen, sobald die Gesamtmietdauer sechs Monate überschreitet.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1193282

EilmeldungFerienwohnungen07. Juli 2026

KVDG-Übergangsfrist abgelaufen: FeWo-Vermieter in Deutschland brauchen jetzt Registrierungsnummer

Die Übergangsfrist für die technische Umsetzung des deutschen KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) ist am 30. Juni 2026 abgelaufen. Das Gesetz setzt die EU-Verordnung 2024/1028 in nationales Recht um und verpflichtet Ferienwohnungsvermieter zur Registrierung ihrer Unterkunft – ohne gültige Registrierungsnummer dürfen Plattformen wie Airbnb und Booking.com Inserate sperren oder entfernen. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen digitalen Zugangsstelle für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden.

Quelle: https://www.deutscher-ferienhausverband.de/politik/eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung/ | https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1167030 | https://www.planecobuilding.de/nutzungsaenderung/eu-verordnung-kurzzeitvermietung

Diese Neuigkeiten betreffen Ihr Hotel oder Ihre Ferienwohnung direkt?

Kostenlose Erstberatung buchen